Mühlen – ergänzende Informationen

Müller bei der Arbeit, aus dem Ständebuch von Jost Amman, 1568
Quelle: Deutsche Fotothek, Hans Sachs, Georg Rab (Drucker)

Am 05.12.19 hat Erich Widmann profund über die Geschichte der Mühlen referiert.

In einem Buch von 1949 (!)

Philippe Dollinger: Der bayerische Bauernstand vom 9. bis zum 13. Jahrhundert; C. H. Beck-Verlag, 1982

finden wir noch ein paar ergänzende Informationen zu den Mühlen im frühen und Hochmittelalter (Seiten 385 ff.).

Damals gehörte zur Mühle nur sehr wenig Land, oft nur eine Viertelhufe. [Selbst wenn dieses Feld nicht dem Flurzwang unterlag und daher abseits lag, so werden wir es in Flurkarten heute womöglich wegen seiner geringen Größe nicht immer identifizieren können.]

Die Müller durften 1/30 der gemahlenen Getreidemenge als Bezahlung einbehalten (z. B. nach dem Landfrieden von 1244). Entsprechend mußten sie an den Grundherren so viel Getreide weitergeben, wie sonst ein Großbauer zahlen mußte. Allerdings war dieses 1/30 schwer zu überprüfen und die Müller haben die Bauern oft betrogen.

Zudem waren die Müller – laut der alten Urkunden – schlecht gelitten: Sie zwangen die Bauern zu langen Wartezeiten und schikanierten ihre Kunden. Geradezu standardmäßig mußten Müller somit jährlich Bußgelder zahlen.

Einigen Müllern wurde die Mühle auf Lebenszeit gegeben. Doch meist gab es eine jährliche Kündigungsmöglichkeit. [Ein Müller lebte also in Ungewißheit und durfte es mit seinen Mogeleien nicht übertreiben.]

Einen Mühlenbann (also den Zwang, daß in einem Gebiet alle Bauern zu einer bestimmten Mühle mußten) gab es in Bayern offenbar nicht [wie es auch Herr Widmann ausführte]. Nur in Einzelfällen forderte ein Grundherr seine Bauern auf, bei seiner Mühle zu mahlen. Dazu konnte er sich aber nicht auf ein spezielles Mühlenrecht berufen, sondern mußte andere Druckmittel finden (\”die Allmende darf nur nutzen, wer bei mir mahlt\” etc.)

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