Veröffentlichungsrechte im BayernAtlas

Screenshots vom BayernAtlas

Entgegen unserer bisherigen Ansicht ist es Heimatkundlern doch möglich Screenshots des BayernAtlas kostenfrei zu veröffentlichen auf dem Blog, in Fachartikeln und Büchern! Wir müssen also nicht mehr mühsam Hohlwegfächer in Google-Maps-Karten nachzeichnen.

Gehe wie folgt vor, um einen BayernAtlas-Screenshot zu veröffentlichen:

  • Erstelle den Screenshots vom Geländerelief, Luftbild, topographische Karte etc.
  • Schicke ihn in einer E-Mail an Servicestelle@ldbv.bayern.de mit folgendem Inhalt:
    Ich bitte um die Abdruckgenehmigung für kulturelle Zwecke des beiligenden BayernAtlas-Screenshots (Relief von <Ort / Flurname / etc.>) in diesen Publikationen:
  • Etwas später erhältst Du die Abdruckgenehmigung mit einer Vorgangsnummer und Hinweisen zu den erforderlichen Quellenangaben des Screenshots

Das ist ein faires und übliches Vorgehen des Vermessungsamtes. Wir haben ohnehin für alle Abbildungen in unserem Blog immer die Abdruckgenehmigungen eingeholt (sofern es nicht ohnehin eigene Photos und Graphiken waren oder – wie bei Google – die Veröffentlichung ohne Einzelabdruckgenehmigung immer gestattet ist, sofern man die Quelle angibt.). Da ist es keine zusätzliche Mühe, die Abdruckrechte auch für die Karten einzuholen. Man muß nur die E-Mail-Adresse und das Zauberwort \”für kulturelle Zwecke\” kennen.

Quelle in der Bildunterschrift: Wir sind wohl auf der sicheren Seite, wenn wir in der Bildunterschrift der BayernAtlas-Uraufname-Karten und den BayernAtlas-Zeitreise-Karten grundsätzlich immer diesen Vermerk anbringen:
[Quelle: BayernAtlas, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung\”, Lizenz (CC BY-ND 3.0 DE)]
Wenn wir Layer von weiteren Datenanbietern im BayernAtlas dazu einblenden, dann müssen wir die in der Quelle natürlich auch nennen. Solange das aber kostenfrei einblendbare Quellen sind, dürfen wir sie alle in unseren Publikationen verwenden.
Und natürlich müssen wir bei den LIDAR-Geländereliefs (und den Luftbildern und aktuellen Topographischen Karten) zusätzlich Einzelabdruckgenehmigungen einholen (siehe oben) und deren Genehmigungsnummer immer mit in die Quelle schreiben (dafür entfällt die CC-Lizenz, denn nur Karten/Bilder älter als 50 Jahre gibt das Landesamt unter der CC-Lizenz heraus).

Verändern: In den Ausführungsbestimmungen der Lizenz steht: \”digitally enhancing or changing the format\” würden kein neues Werk erzeugen – wären also abgedeckt durch die Lizenz. Aber streng nach der Lizenz, unter der die historischen Karten freigegeben wurden, dürfen wir sie nicht verändern. Doch natürlich müssen wir vermutete Altwege etc. in die Uraufnahme-Karten hineinmalen, sonst wären die Uraufnahmekarten nicht sehr hilfreich. Wir hoffen, daß sich die Landesvermessungsverwaltung unserer Sichtweise anschließt, daß ein farblich deutlich abgesetzter und dokumentierter Layer mit Zeichnungen, Symbolen und Erklärungen keine Veränderung der darunterliegenden Uraufnahme ist. Wir korrigieren ja keine Rechtschreibfehler in den Uraufnahmekarten oder verschieben die Grenzen der Äcker mit Photoshop. Andernfalls wäre der Screenshot der Uraufnahme mit dem Bodendenkmals-Layer auch nicht abgedeckt durch die Lizenz.

iFrame

In Kapitel 3.2 der Nutzungsbedingungen wird gestattet, BayernAtlas-Ausschnitte als iFrame in \”in uneingeschränkt und unentgeltlich erreichbare Internetseiten\” Webseiten einzubinden. In WordPress (unserer Blogumgebung) muß man dazu einen Block \”individuelles HTML\” (bzw. \”benutzerdefiniertes HTML\”) einfügen und dort den Link aus Teilen -> Vorschau -> Link kopieren einfügen. Das sieht dann so aus:

[Wie Sie sehen, sehen Sie nichts. Das funktioniert offenbar nur in der Vorschau von WordPress. WordPress entfernt den iFrame-Code immer wieder selbständig. Zumindest in der kostenlosen Version für Blogs.]

Uraufnahme und Bodendenkmäler in Schöngeising
[Quelle: BayernAtlas, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung\”, Lizenz (CC BY-ND 3.0 DE)]

Kein Digitales Geländemodell

Es kann gar nicht oft genug betont werden, wie bedauerlich es ist, daß das Landesvermessungsamt das Digitale Geländemodell für Heimatforscher nur gegen sehr viel Geld freigibt. Die Daten wurden ja schließlich mit unseren Steuergeldern hergestellt. Aber wenn wir von unserem gesamten Landkreis Fürstenfeldbruck Darstellungen wie Volker Arnolds \”Celtic Fields\” berechnen wollten, dann würde uns das 34.800 € kosten. Man kann natürlich auch die Daten von kleineren Flächen kaufen. Doch gerade Altwege überstrecken natürgemäß größere Areale – zudem machen sie an den Grenzen zu den Nachbarlandkreisen nicht halt. Es wäre spannend das Digitale Geländemodell in QGIS zu laden und die Höhen zu überhöhen, wodurch Hügel zu steilen Bergen werden. So ein überhöhtes Geländemodell kann verdeutlichen, warum Altwege von A nach B genau diesen Verlauf nahmen.

Volker Arnold denkt, daß man mit 32 – 78 € einige der bekannten \”Celtic Fields\” im Landkreis FFB abdecken könnte im auch noch ausreichenden 2-Meter-Raster. (Nur im 50-Meter-Raster werden die Daten kostenfrei abgegeben. Aber das ist bei Altwegen von 2 – 4 Metern Breite einfach zu grob.) Das sind Beträge, die Lehrstühle und Ausstellungsleiter problemlos ausgeben. Im Hobbybereich der üblichen Heimatforscher sind solche Summen für einen Versuch, bei dem nicht einmal klar ist, ob man es am Ende technisch hinbekommt, üblicherweise zu hoch.

Digitales Geländemodel (DGM 1 m) in Gitterweite 1 m
Pre-defined Atom Digitales Geländemodell
vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
für 80 €/km2

Landkreis FFB: 435 km2 => 34.800 €

Das errechnete Bild der \”Celtic Fields\” im zugehörigen Blogbeitrag durften wir veröffentlichen, da der Autor Volker Arnold die Daten (mit Unterstützung von Prof. Päffgen) gekauft hat und das Bild bereits veröffentlicht war.

1 Kommentar zu „Veröffentlichungsrechte im BayernAtlas“

  1. Ulrich Bähr

    Die erteilte Abdruckgenehmigung war offenbar eine Ausnahme. Spätere Anfragen wurden abgelehnt. In einem E-Mail vom 21.06.21 wurde festgelegt:
    • Screenshots von Geländereliefbildern im Bayernatlas können für kulturelle Zwecke nur für Print-Medien genehmigt werden.
    • Screenshots von Geländereliefbildern im Bayernatlas dürfen auch für kulturelle Nutzung in digitalen Medien grundsätzlich nie veröffentlicht werden. In digitalen Medien ist ausschließlich der Link [als iFrame] gestattet.
    • Egal für welches Medium:
    Auch bei nicht kommerziellen Veröffentlichungen/Weitergaben [z. B. für kulturelle Zwecke in Fachzeitschriften-Artikeln]] fallen grundsätzlich Gebühren für die Nutzung an.

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