Karten des Landesvermessungsamtes nutzen

Kartograph Staff Sergeant Blake Ellis, Sheel Creek, Tennessee, zeichnet mit Tusche die Bleistiftlinien in einer Karte nach (vermutlich Druckvorlage). Hydrographie und Konturen sind sichtbar. 11. Januar 1943 [Quelle: Wikimedia]

Hintergrund

Heimatkundler möchten die vorzüglichen Karten des Landesvermessungsamtes (LDBV), die im BayernAtlas bereitstehen, gerne für Publikationen, Webseiten, Blogs etc. nutzen. Dabei war in der Vergangenheit nicht klar, in wieweit dies möglich ist. Eine Petition und eine Eingabe beim Finanzministerium mit langer Mitunterzeichnerliste haben vorerst nicht zu einer generellen Freigabe unter Creative-Commons-Recht geführt. Trotzdem wurden die Regeln für die Veröffentlichung mittlerweile präzisiert. Sie werden hier dargestellt.

Wie können Heimatforscher LDBV-Kartenausschnitte veröffentlichen?

Ehrenamtliche Heimatforscher dürfen alle Kartenausschnitte und Geobasisdaten des BayernAtlas nicht-kommerziell kostenfrei vervielfältigen, verbreiten oder auf öffentlich zugänglichen Internetseiten veröffentlichen, sofern sie die folgenden Regeln beachten.

Keine vorherige Genehmigung nötig für Open-Data-Produkte

Keine Genehmigung benötigt man für LDBV-Produkte, die bereits heute auf der Open-Data-Seite gelistet sind. Sie unterliegen der Creative-Commons-Lizenz CC-BY 3.0 (teilen und bearbeiten erlaubt, solange man den Urheber „Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – http://www.geodaten.bayern.de; nennt. Also sogar ohne die „NC“-Einschränkung – diese Produkte dürfen also auch kommerziell genutzt werden!). Dazu zählen unter anderem

  • die Orthophotos (Luftbilder) (“DOP80”).
  • die Übersichtskarte 1:2.000.000
  • die Topographische Karte 1:500.000 (“TDK500”)
  • das Digitale Geländemodell 50-Meter-Gitterweite (“DGM50”)

Achtung: Die Karten, die im BayernAtlas dargestellt werden, sind größtenteils NICHT Open-Data-Produkte! Der BayernAtlas zeigt als Luftbilder “DOP40”, als Topographische Karten je nach Auflösung auch “TDK50”.

Hinweis: Laut Gebühren- und Preisliste unterliegen die Produkte, die älter als 50 Jahre sind, auch der Creative-Commons-Lizenz CC-BY 3.0 – obwohl sie nicht auf der Open-Data-Seite gelistet sind. Genehmigungsfrei sind somit auch

Ansonsten: Jede Kartenveröffentlichung im Einzelfall genehmigen lassen

Wenn ein Kartenprodukt nicht auf der Open-Data-Seite gelistet ist, müssen wir Heimatforscher uns die Publikation jedes Kartenausschnitts separat genehmigen lassen. Dazu schicken wir den Kartenausschnitt mit einer Beschreibung seiner Verwendung an diese E-Mail-Adresse:
service@geodaten.bayern.de
Innerhalb weniger Tage erfolgt dann die Freigabe mit einem Aktenzeichen.

Quelle angeben

Unterhalb des Kartenausschnitts schreiben wir als Quellenangabe

Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Nr. <das Aktenzeichen>

Falls die Publikation im Internet erfolgt, muß die Quellenangabe mit diesem Link hinterlegt sein: http://vermessung.bayern.de/file/pdf/7203/Nutzungsbedingungen_Viewing.pdf

Karte verändern

Wir dürfen die Karten zur besseren Verständlichkeit verändern (Highlight, Kommentare, Pfeile etc.), aber nicht fälschen (Straßen verschieben, Kulmbach ausradieren etc.).
Das LDBV empfiehlt dazu den BayernAtlas: https://www.ldbv.bayern.de/hilfe.html#messen_zeichnen_und_teilen

Im Internet veröffentlichen

Wir dürfen die Kartenausschnitte auch im Internet veröffentlichen – sogar als Screenshot.
Aber: Das Internet-Medium darf durch das Hochladen des Kartenausschnitts nicht die Bildrechte erlangen. Wir müssen uns also bei jedem elektronischen Medium immer genau in den AGBs informieren, wie die Rechte an hochgeladenen Bildern gehandhabt werden.

  • Bei selbst betriebenen Webseiten geben wir selbstverständlich nie die Bildrechte an Dritte weiter.
  • WordPress ist z. B. auch erlaubt, denn dort heißt es in den AGBs: „Deine Inhalte gehören uns nicht und du behältst alle Eigentumsrechte an den Inhalten, die du auf deiner Website veröffentlichst.“ [https://wordpress.com/de/tos/]
  • Facebook scheidet aber z. B. aus. Wir dürfen auf Facebook keine Kartenausschnitte des LDBV veröffentlichen. Denn in § 3.3 seiner Nutzungsbedingungen heißt es:

„Insbesondere wenn du Inhalte, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind (wie Fotos oder Videos), auf oder in Verbindung mit unseren Produkten teilst, postest oder hochlädst, gewährst du uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz, deine Inhalte (gemäß deinen Privatsphäre- und App- Einstellungen) zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren, auszuführen, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und abgeleitete Werke davon zu erstellen.“

[https://www.facebook.com/terms]
  • Trick: In allen sozialen Netzwerken (explizit auch in Facebook, Twitter!) dürfen Karten definitiv über die Teilen-Funktion des BayernAtlas veröffentlicht werden. Siehe dazu: https://www.ldbv.bayern.de/hilfe.html#link_teilen.
    (Dabei gelten trotzdem die Regelungen gemäß Nutzungsbedingungen für das Geoportal Bayern und den BayernAtlas.)

Das LDBV empfiehlt, seine Karte immer als iFrame-Einbindung im Internet zu teilen: https://www.ldbv.bayern.de/hilfe.html#ba_iframe (Davon erhofft sich das LDBV sogar einen Schutz der Nutzer vor Rechteverletzungen – was aber nicht recht nachvollziehbar ist. Und leider funktionieren die iFrames nicht immer. Aber wenn es paßt, dann sind sie sicher ein praktikabler Weg. Unsere Kartenausschnitte wären auf diese Weise jedenfalls immer automatisch auf dem aktuellsten Stand.)

Belegexemplar

Das LDBV bittet um Zusendung eines Belegexemplars der Veröffentlichung. Aber:

  • Bei elektronischer Publikation genügt die URL (Browser-Adresse)
  • Bei Papier genügt ein Photo des Werks

Heimatpfleger können noch mehr

Es bestehen mit allen bayerischen Kommunen und Landkreisen Rahmenvereinbarungen, mit denen sie die Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung umfassend nutzen können.

Bestellte Heimatpfleger (= Kreisheimatpfleger) und Archivare dürfen diese Rahmenvereinbarung auch nutzen. Die Kreisheimatpfleger dürfen also z. B. die Daten des Digitalen Geländemodells bestellen/herunterladen.

Grundlage

Am 23.11.21 hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Finanzministerium, StMFH unter dem das Landesvermessungsamt angesiedelt ist) in einem Schreiben zusammengefaßt, wie ehrenamtliche Heimatkundler Karten der Bayerischen Vermessungsverwaltung im
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Landesvermessungsamt, LDBV) nutzen können. Die daraus folgenden Regeln wurden noch einmal am 02.12.21 mit dem Landesvermessungamt abgestimmt.

Es gibt für kulturelle Zwecke eine Ausnahmeregel (20.2), die die kostenfreie Veröffentlichung für ehrenamtliche Heimatforscher ermöglicht.

Es gibt für kulturelle Zwecke eine Ausnahmeregel (20.2), die die kostenfreie Veröffentlichung für ehrenamtliche Heimatforscher ermöglicht.

Im Rahmen des im Juli 2021 veröffentlichten Gesetzes für die Nutzung von Daten öffentlicher Stellen (Datennutzungsgesetz – DNG) und eines noch ausstehenden Durchführungsrechtsakts zur „Richtlinie
(EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“ können möglicherweise bereits im Laufe des Jahres 2022 weitere Geobasisdaten als offene Daten unter Creative Commons-Lizenz bereitgestellt werden.

Was jetzt noch fehlt

Wie man sieht, ist uns das LDBV schon sehr weit entgegengekommen. Wir können unsere Artikelmanuskripte und Buchprojekte weiterverfolgen und haben einen guten Leitfaden, wie wir vorzugehen haben.
Und doch fehlen noch ein paar Aspekte:

  • Alle LDBV-Produkte sollten ohne vorherige Genehmigung abdruckbar sein für den nicht-kommerziellen Gebrauch. Sie sollten also auch noch in die Open-Data-Seite aufgenommen werden.
  • Das „Digitale Geländemodell DGM 5 und DGM 1“ sollte für den nicht-kommerziellen Gebrauch freigegeben werden.
    (Denn damit kann man das Relief deutlich überhöht und geschickt eingefärbt rechnen, was zu enorm aussagekräftigen Visualisierungen führen kann.)
  • Die oben genannten präzisierten Nutzungsbedingungen sollten in die offiziellen Nutzungsbedingungen auf der Webseite eingehen.
    Das würde mehr Heimatforscher ermutigen, die LDBV-Karten auch zu nutzen.
  • Da die präzisierten Nutzungsbedingungen im Prinzip ohnehin der Creative-Commons-Lizenz entsprechen, sollten die LDBV-Karten dann auch gleich unter CC BY-N

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