Vermessungsamtkarten veröffentlichen

Im Juli 2021 haben Hans Böhmer und Ulrich Bähr dazu aufgerufen, ein Schreiben an den bayerischen Finanzminister Herrn Füracker mitzuunterzeichnen, um zu erreichen, daß die Karten und Geländemodelldaten des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) für nicht-kommerzielle Zwecke frei verfügbar werden (konkret: unter der Lizenz „CC BY-NC-SA 3.0 DE“ veröffentlicht werden).

Über 40 Personen und Vereine haben das Schreiben mitunterzeichnet. Um neben dem Ministerium auch den Landtag einzubinden, haben wir eine gleichlautende Petition im Bayerischen Landtag eingereicht.

Am Mittwoch, 13.10.21 wurde die Petition im Ausschuß für Staatshaushalt und Finanzfragen behandelt und wir hatten Gelegenheit, unseren Vorschlag dort zu vertreten. Der Ausschuß hat vorerst keine allgemeine Freigabe der Karten und Daten des LDBV beschlossen. Aber wir haben Hoffnung, daß durch die Petition trotzdem Bewegung in diesen Sachverhalt gekommen ist. Wir haben die Ausschußsitzung als ausgesprochen konstruktiv und sachorientiert erlebt. Unsere Petition wurde als Beispiel genannt, warum das Petitionsrecht so wertvoll ist. Denn offensichtlich war den Parlamentariern die Problematik bislang nicht bewußt.

Gang im bayerischen Landtag vor dem Weiße-Rose-Saal am 13.10.21
(Photo darf veröffentlicht werden als CC BY-NC-SA 3.0 DE)

Die finanziellen Auswirkungen einer Creative-Commons-Freigabe

Das LDBV zählt zu den Ämtern, die kostendeckend arbeiten sollen. Die 23 Millionen € pro Jahr, die der Kartenbereich jährlich kostet, muß das LDBV durch Gebühren erwirtschaften. Bisher galt der Grundsatz, dass die Nutzer auch für die Kosten der bereit gestellten Leistung aufkommen sollen. Nutzer und damit Gebührenzahler sind Landkreise, das Landesamt für Denkmalpflege (BLFD), Energieversorger, Google und letztlich auch Hobby-Heimatforscher. Leider konnte das LDBV die Verteilung des Gebührenaufkommens nach den Gebührenzahlern im Ausschuß nicht aufschlüsseln. Der Verdacht besteht, daß Heimatforscher bislang nur sehr wenig an das LDBV bezahlt haben und die Verluste durch eine Creative-Commons-Freigabe daher gering wären.

Allerdings verweist das LDBV zurecht darauf, daß bei einer generellen Freigabe auch die Einnahmen von Behörden und Ämtern wegfielen und vom Freistaat ausgeglichen werden müßten, damit das LDBV seine anerkannt exzellente Arbeit fortführen kann.

Das LDBV verweist auf Erfahrungen anderer Bundesländer, die ihre Karten bereits freigegeben haben: Dort stieg die Nutzung sehr stark an, was zu mehr Anfragen und Betreuung führte, wodurch der Personalaufwand steigen würde. (Allerdings fiele die Bearbeitung der Einzelgenehmigungen von Kartenveröffentlichungen weg.)

Das LDBV befürchtet, daß kommerzielle von nicht-kommerziellen Nutzungen schwer trennbar seien und somit auch die Einnahmen von Firmen ausbleiben würden. (Hier müssen Juristen prüfen, ob man „nicht-kommerziell“ an die Rechtsform koppeln kann. EON könnte dann eine Werbebroschüre mit LDBV-Karten nicht als nicht-kommerzielle Unterrichtung der Öffentlichkeit tarnen.)

Warum hat der Landtag (noch) nicht für uns entschieden?

Alle Wortbeiträge in der Ausschußsitzung (auch die des Vertreters des Finanzmisteriums/LDBV) haben unser Anliegen prinzipiell unterstützt. Die Tendenz ging auch in Richtung einer genehmigungsfreien Veröffentlichung (bei regelwidriger Weiterverbreitung müßte der Kartennutzer dann ggf. nachträglich zahlen). Es gibt aber zwei derzeit laufende Umsetzungen von Verordnungen/Gesetzen:

  • Die EU-Richtlinie „über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“ – die sogenannte „Open-Data-Richtlinie“.
    https://ec.europa.eu/germany/news/20190123-offene-daten_de
  • Hier muß noch eine Liste „spezifischer hochwertiger Datensätze“ (zu denen explizit auch Geodaten zählen) erstellt werden. Die müßten grundsätzlich kostenlos abgegeben werden.
  • Das Bayerische Staatsministerium für Digitales (STMD) hat den Entwurf eines Bayerischen Digitalgesetzes (BayDiG) vorgelegt. In diesem Zusammenhang hat das STMD angekündigt, gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Daten öffentlicher Stellen zu planen. Das hat aber aktuell noch keine Auswirkungen auf die Kartennutzung.

Daher wollte der Ausschuß den Teilaspekt „LDBV- Karten“ nicht separat beschließen, sondern möchte eine grundsätzliche Lösung für alle Daten des Freistaats erarbeiten.
Es könnte daher in Bälde dazu kommen, dass LDBV-Karten und -Daten ohnehin freigegeben werden.

Die aktuellen Nutzungsbedingungen des LDBV: Dürfen wir Karten veröffentlichen?

Es gibt noch keine offizielle Antwort des LDBV, die mit dem Ministerium abgestimmt wäre. Aus dem bisherigen Mailverlauf ergibt sich aber, dass wir Heimatforscher mit den nachfolgenden Vorgehen tatsächlich LDBV-Karten in Artikeln, Büchern, auf Blog-Beiträgen und Webseiten veröffentlichen können:

  • Wir dürfen alle Kartenausschnitte nicht-kommerziell kostenfrei nutzen.
  • Wir müssen jede Publikation separat genehmigen lassen. Dazu schicken wir den Kartenausschnitt mit einer Beschreibung seiner Verwendung an diese E-Mail-Adresse:
    Servicestelle@ldbv.bayern.de
    Innerhalb weniger Tage erfolgt dann die Freigabe mit einem Aktenzeichen.
  • Unterhalb des Kartenausschnitts schreiben wir als Quellenangabe
    Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Nr. <das Aktenzeichen>
    Falls die Publikation im Internet erfolgt, muß die Quellenangabe mit diesem Link hinterlegt sein: http://vermessung.bayern.de/file/pdf/7203/Nutzungsbedingungen_Viewing.pdf
  • Wir dürfen die Karten zur besseren Verständlichkeit verändern (Highlight, Kommentare, Pfeile etc.), aber nicht fälschen (Straßen verschieben, Kulmbach ausradieren etc.).
    Das LDBV empfiehlt dazu den BayernViewer:
    https://www.ldbv.bayern.de/hilfe.html#messen_zeichnen_und_teilen
  • Wir dürfen die Kartenausschnitte auch im Internet veröffentlichen – sogar als Screenshot.
    Aber: Das Internet-Medium darf durch das Hochladen des Kartenausschnitts nicht die Bildrechte erlangen. Wir müssen uns also bei jedem elektronischen Medium immer genau in den AGBs informieren, wie die Rechte an hochgeladenen Bildern gehandhabt werden.
    • Bei selbst betriebenen Webseiten geben wir selbstverständlich nie die Bildrechte an Dritte weiter.
    • WordPress ist z. B. auch erlaubt, denn dort heißt es in den AGBs: „Deine Inhalte gehören uns nicht und du behältst alle Eigentumsrechte an den Inhalten, die du auf deiner Website veröffentlichst.“ [https://wordpress.com/de/tos/]
    • Facebook scheidet aber z. B. aus. Wir dürfen auf Facebook keine Kartenausschnitte des LDBV veröffentlichen. Denn in § 3.3 seiner Nutzungsbedingungen heißt es:
      „Insbesondere wenn du Inhalte, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind (wie Fotos oder Videos), auf oder in Verbindung mit unseren Produkten teilst, postest oder hochlädst, gewährst du uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz, deine Inhalte (gemäß deinen Privatsphäre- und App- Einstellungen) zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren, auszuführen, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und abgeleitete Werke davon zu erstellen.“ [https://www.facebook.com/terms]

Das LDBV empfiehlt, seine Karte immer als iFrame-Einbindung im Internet zu teilen: https://www.ldbv.bayern.de/hilfe.html#ba_iframe (Davon erhofft sich das LDBV sogar einen Schutz der Nutzer vor Rechteverletzungen – was aber nicht recht nachvollziehbar ist. Und leider funktionieren die iFrames nicht immer. Aber wenn es paßt, dann sind sie sicher ein praktikabler Weg. Unsere Kartenausschnitte wären auf diese Weise jedenfalls immer automatisch auf dem aktuellsten Stand.)

Treppe im Bayerischen Landtag
Treppe im bayerischen Landtag am 13.10.21
(Photo darf veröffentlicht werden als CC BY-NC-SA 3.0 DE)

Was jetzt noch fehlt

Wie man sieht, ist uns das LDBV schon sehr weit entgegengekommen. Wir können unsere Artikelmanuskripte und Buchprojekte nun weiterverfolgen und haben einen guten Leitfaden, wie wir vorzugehen haben.
Und doch fehlen noch ein paar Aspekte:

  • LDBV-Karten sollten ohne vorherige Genehmigung abdruckbar sein für den nicht-kommerziellen Gebrauch.
  • Das „Digitale Geländemodell“ sollte für den nicht-kommerziellen Gebrauch freigegeben werden.
    (Denn damit kann man das Relief deutlich überhöht und geschickt eingefärbt rechnen, was zu enorm aussagekräftigen Visualisierungen führen kann.)
  • Die oben genannten präzisierten Nutzungsbedingungen sollten in die offiziellen Nutzungsbedingungen auf der Webseite eingehen. Das würde mehr Heimatforscher ermutigen, die LDBV-Karten auch zu nutzen.
  • Da die präzisierten Nutzungsbedingungen im Prinzip ohnehin der Creative-Commons-Lizenz entsprechen, sollten die LDBV-Karten dann auch gleich unter CC BY-NC-SA 3.0 DEfreigegeben werden. Dann wüßte jeder gleich, woran er ist.

Warum ist die Klärung der Veröffentlichungsrechte so wichtig?

Wir benötigen unbedingt Rechtssicherheit bei der Veröffentlichung von Karten, wie ein Beispiel von 2021 zeigt: Ein Markus Drenger veröffentlichte einen Datensatz, der auch Häuserkoordinaten des LDBV enthielt. Es zeigte sich, daß diese Koordinaten in NRW und anderen Bundesländern frei verfügbar sind – aber nicht in Bayern. Daraufhin verklagte das LDBV den Veröffentlicherer. In genau solche Fallen möchten wir nicht versehentlich tappen in der Heimatforschung.

Ausblick

Der Abgeordnete Tim Pargent brachte den interessanten Gedanken auf, die LDBV-Karten und -Daten gleich grundsätzlich freizugeben – also auch für den kommerziellen Gebrauch. Die dadurch entstehenden Geschäftsmodelle könnten dem Freistaat noch deutlich höhere Einnahmen generieren. (Sicherlich erwägenswert – sofern die Steuern hierfür nicht in Luxemburg oder Irland bezahlt werden …)

Abschließend möchten wir uns noch herzlich für Ihre Unterstützung bedanken. Sie haben damit wirklich etwas für die Heimatforschung bewirkt!

1 Kommentar zu „Vermessungsamtkarten veröffentlichen“

  1. Pingback: Karten des Landesvermessungsamtes nutzen – Altwege im Landkreis Fürstenfeldbruck

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