HStAM – KL Taxa 725 – 1802

Hauptstaatsarchiv München KL Taxa 725 – 1802

transkribiert, übersetzt von Christa Liebert Miesberg 1 85235 Pfaffenhofen/Glonn
Aus dem Hauptstaatsarchiv entnommen: Kathi Axtner 85235 Unterumbach

Bibliographische Angaben

Betreff

Die Mönche von Kloster Taxa werden ausgewiesen nach Braunau. Dazu bekommen sie einen „Freipass“ für den Grenzübergang.

Originalurkunde

Laufzeit: 1802

Signatur: HSTAM KL Taxa Faszikel 725 von 1649 – 1802

Seite: Seite P1280259 und Seite P1280260

Übersetzung: sonst keine bekannt

Faksimile: nicht online

OCR / Transkription: –

Edition

keine bekannt

Transkription

P 1280259

Nach dem so eben erschienenen höchsten Rescripts

vom 29 ten dieß sollen sämmentliche Effecten der aus-

wandernden ungeschuhten Augustiner von Taxa frey

bis zur Gränze nach Braunau transportirt und zu

diesem Euer von der Churfrtl. Landes Direktion

ein … Algemeiner Freypaß auf das Mauthamt

Märktl anverlangt werden.

Die Churfürstliche General Landes Direktion wird

daher gesonnen diesen Freypass mit möglichster Be-

schleunigung ausfertigen zu lassen und anher zu

kommunizieren.

Die meisten Effecten gehen mit den Lehen Kutschen

worinnen die Religiosen abgesichert werden, ab, anderes

aber müssen erst durch den Lokal Kommissär Litlin(?)

Heydolph Gerichtsschreiber in Dachau in Küsten

nachgeführt werden.

Es wird daher nothwendig seyn, daß der Beglei-

tungs Kommissär mit dem … Algemeinen Freypaß

versehend, und zugleich eine besondere Weisung an

das Churfürstliche Mauthamt Märktl erteilt werde,

damit derselbe auch alle die Küsten, welche von L…

Gerichtsschreiber nachzusenden sind, gleichfalls mauth frey

passieren, vielmehr den sich hierum meldenden Augustiner

nur ihren Mandaterind verabfolgen lassen.

München am 1. July 1802

… in Kloster = Sachen gnädigst angeordnete

Spezial Commission

Gr: Von Seinsheim Projid (?)

P 1280260

später ergänzt:

Wrus 277 1157

meus Propri

Meus […]Ekj….

III

[…]

Freypass

Über verschiedene Effecten, welche die

aus wandernden ungeschuhten Augustiner

von Taxa theils in Lehenkutschen selbst

mit fihrend, theils Pätter (?) in Kisten ver-

packt, und durch den lokal Komissair [

L t : Heydolph Gerichtschreiber begleitet,

[seine?] vermög …….: höchstem Rescript

vom 29t: .h. M???: zoll, Mauth, und Weeg Geld

frey aus diesseitigen Landen über Mar-

ktl [??? oder Mettenheim?] , oder Simbach auf Braunau gefüh-

ren dörfen; [gestrichen] darbey obige Mauth-

Ämter angewiesen werden, selben kei-

nen aufenthalt zu machen.

siegl in 3 te […] 2 ten July 1802

[???]… G: A: Direction

pp: Miller relg. Erd[?]

Barth. Thomaff [….]

d K […] Saur

M[…] Thoma […]

Exp: 2 July

Extra: den 2 […] July ao 1802
Zoll: Et hobh[…]: […] 2. W ditto
Hr Mayer cod. […]

Übersetzung

P 1280259

Die Spezialkommission aus München bestätigt die Anordnung von höchster Stelle vom 29. Juni und gibt den Augustiner Barfüßermönchen die Anweisung ihre Habseligkeiten bis zur Grenze nach Braunau zu transportieren. Ein allgemeiner Passierschein wird das Mautamt Märktl verlangen.

Die Churfürstliche General Direktion wird ihnen diesen Passierschein zukommen lassen.

Die meisten Gebrauchsgegenstände werden mit den Mönchen in Kutschen transportiert, die übrigen wird der Gerichtsschreiber Heydolph in Kisten verpackt nachsenden.

Es wird notwendig sein, dass der amtliche Begleiter das Mautamt Märktl benachrichtigt, dass auch alle Kisten, die nachgesandt werden, mautfrei passieren können.

München am 1. July 1802

In Kloster-Sachen Spezial Commission Von Seinsheim

P 1280260

Alle Habseligkeiten, die die Mönche

  • teils in Mietkutschen,
  • teils in Kisten verpackt, begleitet durch den örtlichen Kommisar und Gerichtsschreiber Heydolph

nach Braunau führen, dürfen durch diesen Freipass zollfrei, mautfrei und wegegeld-frei über Marktl[?], Simbach nach Braunau passieren. Wobei die Mautämter angewiesen werden, den Mönchen keinen Aufenthalt zu genehmigen.

Gezeichnet: 02,07.1802

02.07.1802

Faksimile

P 1280259

P 1280260

Erläuterungen

Zum Inhalt

Der Augustiner Barfüßer Convent war der einzige in Bayern. Er war der österreichischen Ordensprovinz zugeordnet, deshalb die Flucht nach Braunau bis Wien. Eine Woche nach dem Schreiben am 7. und 8. Juli wurden die Mönche abgeholt, jeweils morgens um 2 Uhr.

Es ist der Beginn der Säkularisation. Das Kloster wurde 1 Woche danach versteigert und noch im gleichen Jahr dem Erdboden gleichgemacht. Das geschah unter der Leitung vom Gerichtsschreiber Heydolph, weshalb er später auch von der Bevölkerung „Heydeifi “ (Heyteufel) genannt wurde. (entnommen: `Dorf – und Hofmark Odelzhausen` von Franz Keiner)

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