Hauptstaatsarchiv München KL Taxa 725 – 1802
transkribiert, übersetzt von Christa Liebert Miesberg 1 85235 Pfaffenhofen/Glonn
Aus dem Hauptstaatsarchiv entnommen: Kathi Axtner 85235 Unterumbach
Bibliographische Angaben
Betreff
Die Mönche von Kloster Taxa werden ausgewiesen nach Braunau. Dazu bekommen sie einen „Freipass“ für den Grenzübergang.
Originalurkunde
Laufzeit: 1802
Signatur: HSTAM KL Taxa Faszikel 725 von 1649 – 1802
Seite: Seite P1280259 und Seite P1280260
Übersetzung: sonst keine bekannt
Faksimile: nicht online
OCR / Transkription: –
Edition
keine bekannt
Transkription
P 1280259
Nach dem so eben erschienenen höchsten Rescripts
vom 29 ten dieß sollen sämmentliche Effecten der aus-
wandernden ungeschuhten Augustiner von Taxa frey
bis zur Gränze nach Braunau transportirt und zu
diesem Euer von der Churfrtl. Landes Direktion
ein … Algemeiner Freypaß auf das Mauthamt
Märktl anverlangt werden.
Die Churfürstliche General Landes Direktion wird
daher gesonnen diesen Freypass mit möglichster Be-
schleunigung ausfertigen zu lassen und anher zu
kommunizieren.
Die meisten Effecten gehen mit den Lehen Kutschen
worinnen die Religiosen abgesichert werden, ab, anderes
aber müssen erst durch den Lokal Kommissär Litlin(?)
Heydolph Gerichtsschreiber in Dachau in Küsten
nachgeführt werden.
Es wird daher nothwendig seyn, daß der Beglei-
tungs Kommissär mit dem … Algemeinen Freypaß
versehend, und zugleich eine besondere Weisung an
das Churfürstliche Mauthamt Märktl erteilt werde,
damit derselbe auch alle die Küsten, welche von L…
Gerichtsschreiber nachzusenden sind, gleichfalls mauth frey
passieren, vielmehr den sich hierum meldenden Augustiner
nur ihren Mandaterind verabfolgen lassen.
München am 1. July 1802
… in Kloster = Sachen gnädigst angeordnete
Spezial Commission
Gr: Von Seinsheim Projid (?)
P 1280260
später ergänzt:
Wrus 277 1157
meus Propri Meus […]Ekj…. III […] | Freypass Über verschiedene Effecten, welche die aus wandernden ungeschuhten Augustiner von Taxa theils in Lehenkutschen selbst mit fihrend, theils Pätter (?) in Kisten ver- packt, und durch den lokal Komissair [ L t : Heydolph Gerichtschreiber begleitet, [seine?] vermög …….: höchstem Rescript vom 29t: .h. M???: zoll, Mauth, und Weeg Geld frey aus diesseitigen Landen über Mar- ktl [??? oder Mettenheim?] , oder Simbach auf Braunau gefüh- ren dörfen; [gestrichen] darbey obige Mauth- Ämter angewiesen werden, selben kei- nen aufenthalt zu machen. siegl in 3 te […] 2 ten July 1802 [???]… G: A: Direction pp: Miller relg. Erd[?] Barth. Thomaff [….] d K […] Saur M[…] Thoma […] Exp: 2 July
Extra: den 2 […] July ao 1802
|
Übersetzung
P 1280259
Die Spezialkommission aus München bestätigt die Anordnung von höchster Stelle vom 29. Juni und gibt den Augustiner Barfüßermönchen die Anweisung ihre Habseligkeiten bis zur Grenze nach Braunau zu transportieren. Ein allgemeiner Passierschein wird das Mautamt Märktl verlangen.
Die Churfürstliche General Direktion wird ihnen diesen Passierschein zukommen lassen.
Die meisten Gebrauchsgegenstände werden mit den Mönchen in Kutschen transportiert, die übrigen wird der Gerichtsschreiber Heydolph in Kisten verpackt nachsenden.
Es wird notwendig sein, dass der amtliche Begleiter das Mautamt Märktl benachrichtigt, dass auch alle Kisten, die nachgesandt werden, mautfrei passieren können.
München am 1. July 1802
In Kloster-Sachen Spezial Commission Von Seinsheim
P 1280260
Alle Habseligkeiten, die die Mönche
- teils in Mietkutschen,
- teils in Kisten verpackt, begleitet durch den örtlichen Kommisar und Gerichtsschreiber Heydolph
nach Braunau führen, dürfen durch diesen Freipass zollfrei, mautfrei und wegegeld-frei über Marktl[?], Simbach nach Braunau passieren. Wobei die Mautämter angewiesen werden, den Mönchen keinen Aufenthalt zu genehmigen.
Gezeichnet: 02,07.1802
02.07.1802
Faksimile
P 1280259

P 1280260

Erläuterungen
Zum Inhalt
Der Augustiner Barfüßer Convent war der einzige in Bayern. Er war der österreichischen Ordensprovinz zugeordnet, deshalb die Flucht nach Braunau bis Wien. Eine Woche nach dem Schreiben am 7. und 8. Juli wurden die Mönche abgeholt, jeweils morgens um 2 Uhr.
Es ist der Beginn der Säkularisation. Das Kloster wurde 1 Woche danach versteigert und noch im gleichen Jahr dem Erdboden gleichgemacht. Das geschah unter der Leitung vom Gerichtsschreiber Heydolph, weshalb er später auch von der Bevölkerung „Heydeifi “ (Heyteufel) genannt wurde. (entnommen: `Dorf – und Hofmark Odelzhausen` von Franz Keiner)
