von Ulrich Bähr, Ferdinand Geier
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Altwegenummerierung
Eine Methode, um Altwege und ihre Abschnitte zu nummerieren.
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1 | 17.02.26 | Ersterstellung |
Zusammenfassung
Eindeutige Bezeichner für Altwege und ihre Bestandteile
Die hier vorgestellte Nummerierungsmethodik für Altwege und ihre Bestandteile ist allgemeingültig für prinzipiell jedes Land und kann helfen Beschreibungen von Altwegen verständlicher zu machen.
Dateien können zuverlässig den Altwegen und Altwege-Abschnitten zugeordnet werden, zu denen sie gehören.
Textversion
Überblick über Altwegenummerierungen
Warum?
Zu einem Teilstück eines Altweges können sich mehrere Dateien ansammeln: KML-Tracks, GPX-Tracks, Photos, Zeichnungen etc. Diese Dateien möchte man dem Altwege-Abschnitt eindeutig zuordnen.
In Artikeln über einen Altweg möchte man die einzelnen Abschnitte ansprechen, so daß der Leser zweifelsfrei versteht, von welchem Abschnitt gerade die Rede ist.
Vorbild Schweiz
Es gibt eine Nummerierungsmethodik der Schweiz https://cdn.shopify.com/s/files/1/0843/4925/6022/files/mhb_ivs.pdf?v=1720678792
Dort gibt es
- „Strecken“ (z. B. „Römerstraße Gauting-Heinrichshofen“ oder „Hufschlag München-Augsburg“)
- „Linienführungen“ (ggf. Alternativtrassen oder Varianten)
- „Abschnitte (von Ort zu Ort)
Die Schweiz bietet eine Karte an, mit der man die einzelnen Altwege-Abschnitte anklicken kann, um Informationen darüber zu erfahren..
Die Nummerierung ist
<Kanton> <Strecke>.<Linienführung>.<Abschnitt>
Vorbild Oberpfalz
Auf der Schweizer Methodik aufsetzend hat der Verein Andiamo in der Oberpfalz (Alfred Wolfsteiner) eine eigene Systematik aufgebaut
Die Nummerierung ist
<Autokennzeichen für Landkreis><Gemeindenummer>W<laufende Nummer>
Die <laufende Nummer> ist nicht weiter erklärt. Ob die dort auch punkt-getrennte Bezeichnungen für Strecke.Linienführung.Abschnitt im Sinn haben, ist nicht klar.
Primär geht es hier aber um Identifikatoren für jegliche Kulturlandschaftselemente in einer Gemeinde. Zudem lassen sich über die Identifikatoren auch gezielt Objekttypen, wie Photos, suchen.
Anforderung Kulturlandschaftselemente
In die Karte der Kulturlandschaftelemente (Herr Büttner) (die jetzt im BayernAtlas ist) können und sollen Altwege hochgeladen werden.
Diese Karte kennt keine Nummerierungs-Methodik.
Aber: Um dort Kulturlandschaftselemente eintragen zu können, müssen sie nach Gemeindegrenzen getrennt werden. Wir müssen also eine Römerstraße oder eine Wölbäckerfläche zerteilen, wenn sie über Gemeindegrenzen hinweggeht.
Anforderung itiner-e
Die Betreiber des Projektes itiner-e laden dazu ein, detaillierte Verläufe von Römerstraßen einzureichen. Für die einzelnen Segmente einer Römerstraße wird dabei die Gewissheit („certainty“) erfaßt im Feld „Segm. Cert.“. Zur Auswahl stehen:
- Zweifelsfrei („Certain“): Ein wohl dokumentiertes Segment, das mit einer hohen räumlichen Auflösung erfaßt wurde (weniger als 50 Meter Abweichung in bergigem Terrain und weniger als 200 Meter Abweichung in Ebenen)
- Vermutet („Conjectured“): Segmente mit einer geringeren räumlichen Auflösung, da die Quellen die genaue Lage nicht näher beschreiben.
- Hypothetisch („Hypothetical“): Römerstraßen, über deren Existenz spekuliert wird, für die es aber nicht genug Nachweise gibt, sie als „Zweifelsfrei“ oder „Vermutet“ zu klassifizieren. Auch Römerstraßen in Wüstengegenden, wo die physikalische Infrastruktur der Römerstraßen nicht feststehend war oder wo es mehrere parallele Wege gegeben haben kann.
Die „Gewissheit“ vermischt also zwei Konzepte:
- Wie genau ist der erfaßte Streckenverlauf?
Beispiel: Wenn zwischen zwei archäologisch gesicherten Abschnitten die Verbindung unklar ist, dann gab es diese Verbindung an sich sehr sicher – aber wo genau sie verlaufen ist, können wir derzeit nicht sagen.
- Wie gesichert ist die Existenz der Römerstraße?
Beispiel: Wenn mehrere Autoren eine Römerstraße skizzieren, aber keine Belege für ihre Existenz vorlegen, dann ist ihre Existenz fraglich. Wenn in einem schmalen Tal zwischen zwei römischen Vici mehrere Münzen gefunden werden, dann ist es deutlich wahrscheinlicher, daß hier eine Römerstraße verlief – der Streckenverlauf wäre dann, falls es die Römerstraße tatsächlich gab, sehr genau gesichert, da es in dem Tal keine andere Möglichkeit gab.
In jedem Fall müssen Abschnitte gleicher „Gewissheit“ erfaßt werden. Wenn ein Abschnitt im Luftbild gut erkennbar ist, dann muß das ein anderer Abschnitt sein, als ein Bereich, der nur als lineare Verbindung von zwei Luftbildbefunden existiert.
Anforderungen generell
Überregionale historische Wege haben gegenüber anderen Kulturlandschaftselementen Besonderheiten:
- Sie sind lang und erstrecken sich über mehrere Gemeinden, Landkreise und ggf. sogar Länder.
- Ihre Start- und Zielpunkte und Abschnittsgrenzen haben nicht unbedingt einen Bezug zu heute noch existierenden Orten.
Die Nummerierungsmethodik sollte allgemeingültig sein. Sie sollte also in jedem Bundesland und jedem Land funktionieren.
Nummerierungsmethodik für Wege
Nummerierungsmethodik
Eine Nummerierungsmethodik für Wege, basierend auf ihren Vorbildern, die allen Anforderungen gerecht wird, kann so aussehen:
<Land>.<Bundeslandnummer>.<Nummer des federführenden Landkreises>.<Streckennummer>.<Abschnittsnummer>.<Unterabschnittsnummer>.<Streckenname>
Der <Streckenname> ist optional und dient nur – bei Bedarf – der besseren Verständlichkeit.
Beispiel:
DE.09.179.001.5.3.Gauting-Heinrichshofen
bzw.

<Land>
Das Land wird als „ISO 3166 ALPHA-2“ angegeben. Also:
- „DE“ für Deutschland
- „AT“ für Österreich
- „CH“ für die Schweiz
<Bundeslandnummer>
In Deutschland sind das die Kennziffern des Regionalschlüssels:
Bundeslandnummer | Bundesland |
01 | Schleswig-Holstein |
02 | Freie und Hansestadt Hamburg |
03 | Niedersachsen |
04 | Freie Hansestadt Bremen |
05 | Nordrhein-Westfalen |
06 | Hessen |
07 | Rheinland-Pfalz |
08 | Baden-Württemberg |
09 | Freistaat Bayern |
10 | Saarland |
11 | Berlin |
12 | Brandenburg |
13 | Mecklenburg-Vorpommern |
14 | Freistaat Sachsen |
15 | Sachsen-Anhalt |
16 | Freistaat Thüringen |
In Österreich ist das die 1. Ziffer der ÖSTAT-Nr. (ISO 3166-2:AT) – also das Bundesland.
Bundeslandnummer | Bundesland |
01 | Burgenland |
02 | Kärnten |
03 | Niederösterreich |
04 | Oberösterreich |
05 | Salzburg |
06 | Steiermark |
07 | Tirol |
08 | Vorarlberg |
09 | Wien |
<Nummer des federführenden Landkreises>
Da es keine weltweite Instanz gibt, die einem Weg (einer „Strecke“) eine eindeutige Nummer zuteilt, müssen dezentrale Instanzen diese Rolle übernehmen. Die Praxis zeigt, daß es in Einheiten von 100.000 – 150.000 Einwohnern (deutscher Landkreis, österreichischer Bezirk) am ehesten lokale Gruppen gibt, die sich mit Altwegen beschäftigen. Diese Gruppen können eigenverantwortlich eine Nummer für einen Weg (eine „Strecke“) vergeben.
Wenn sich eine Römerstraße über mehrere Landkreise erstreckt, besteht natürlich die Gefahr, daß die selbe Römerstraße von unterschiedlichen Landkreisgruppen unterschiedliche <Strecken>-Nummern erhält. Daher wird hier vorgeschlagen, daß es für jede „Strecke“ einen „federführenden Landkreis“ gibt, dessen Gruppe die <Streckennummer> für diese „Strecke“ vergibt. Die Hoffnung ist, daß sich die Altwege-Gruppen benachbarter Landkreise austauschen und so erfahren, daß bereits eine <Streckennummer> vergeben wurde.
In jedem Land haben die nationalen Statistikbehörden Nummern für Regionen mit etwa 100.000 – 150.000 Einwohnern eingeführt.
In | heißen diese Verwaltungseinheiten | heißen diese Nummern | und wir nehmen davon |
Deutschland | Landkreis | Regionalschlüssel[1] | 3., 4. und 5. Ziffer |
Österreich | ÖSTAT-Nr. | 2. und 3. Ziffer |
<Streckennummer>
Die altwege-forschende Gruppe des „federführenden Landkreises“ vergibt eine fortlaufende Nummer (<Streckennummer>) für alle Wege, die ihren Landkreis berühren (sofern nicht bereits die Gruppe eines anderen Landkreises eine <Streckennummer> vergeben hat).
Eine „Strecke“ ist ein (evtl. nicht mehr vorhandenes) Wegstück. Es beginnt an einem Abzweig eines gleich- oder höherrangigen Weges (bei Römerstraßen also „via publica“, „via vicinalis“ oder „via privata“) bis zur nächsten Verzweigung mit einem gleichrangigen Weg.
Beispiel:

Eine Strecke verläuft
- von (A) weil dort eine gleichrangige Straße kreuzt
- bis (C) weil dort eine gleichrangige Straße abzweigt.
(B) hat keinen Einfluß auf die Streckenlänge, da dort nur eine niederrangige Straße abzweigt.
Konsequenz:
Die „Via Claudia Augusta“ von Venetien bis Augsburg erhält keine eigene <Streckennummer>. Die „Via Claudia Augusta“ besteht aus einer Vielzahl von kürzeren „Strecken“ von Abzweig zu Abzweig.
Variante/Linienführung: Eine Strecke kann über die Nutzungszeit mehrere Varianten des Verlaufs gehabt haben. Sie werden durch ein Nummernzeichen gefolgt von einer Zahl ausgedruckt:
- DE.09.179.001#1.5.3.Gauting-Heinrichshofen ist die Variante 1 von Strecke 001
- DE.09.179.001#2.5.3.Gauting-Heinrichshofen ist die Variante 2 von Strecke 001
Varianten kann es auch bei Abschnitten und Unterabschnitten geben. Es kann also eine einzige Strecke (ohne Variante) geben, die aber einen Abschnitt mit Varianten enthält.
<Abschnittsnummer>
Eine Strecke wird unterteilt in Abschnitte. Abschnittsgrenzen sind:
- Grenzen von politischen Gemeinden zum Zeitpunkt der Erfassung des Altweges
- gekreuzte Flüsse, die eine Furt oder Brücke erfordern. Das können auch eher kleine Bäche mit 1 – 2 m3/s sein.
- ggf. markante Gipfel, Höhenzugkämme und ähnliche Landschaftsmerkmale
- ggf. markante historische Punkte (Vicus, Dorf, Kalkbrennofen etc.) mit Bezug zu dem Altweg
Gemeindegrenzen als Abschnittsgrenzen sind aus historischer Sicht problematisch, da die Abschnittsnummerierung eigentlich ewigen Bestand haben sollte. Gemeindegrenzen können sich aber bei jeder Gebietsreform verschieben. Sie sind aber aus praktischen Gründen nötig, da viele Systeme heute nun mal an Gemeinde- (oder Länder-)grenzen enden. Der BayernAtlas der Bayerischen Vermessungsverwaltung z. B. zeigt nur wenige Daten außerhalb Bayerns und für diese Bereiche kann er auch keine Reproduktionsrechte vergeben. Die Kulturlandschaftselemente-Datenbank von Bayern erfaßt Kulturlandschaftselement strikt getrennt nach Gemeinden.

Variante/Linienführung: Ein Abschnitt kann über die Nutzungszeit mehrere Varianten des Verlaufs gehabt haben. Sie werden durch einen Schrägstrich gefolgt von einer Zahl ausgedruckt:
- DE.09.179.001.5#1.3.Gauting-Heinrichshofen ist die Variante 1 von Abschnitt 5
- DE.09.179.001.5#2.3.Gauting-Heinrichshofen ist die Variante 2 von Abschnitt 5
Varianten kann es auch bei Strecken und Unterabschnitten geben. Es kann also einen Abschnitt (ohne Variante) geben, der aber einen Unterabschnitt mit Varianten enthält.
Hohlwegbündel können zu einem Abschnitt zusammengefaßt werden. Die einzelnen erhaltenen Hohlwege müssen nicht als separate Abschnittsvarianten erfaßt werden.
<Unterabschnittsnummer>
Ein Abschnitt kann unterteilt werden in Unterabschnitte. Dies ist immer dann erforderlich, wenn Teile eines Abschnitts unterschiedliche Attribute haben. Diese Attribute können sein:
- rezent (Weg-Unterabschnitt wird noch genutzt) / fossil (ehemaliger Weg ist nicht mehr in Benutzung)
- im Luftbild sichtbar / nicht sichtbar
- im Gelände erkennbar (Hohlweg, Geländestufe) / nicht erkennbar.
- archäologisch ergraben / keine Grabung
Der Altweg selbst kann seine Charakteristik innerhalb eines Abschnitts ändern und soll dann in Unterabschnitte getrennt werden:
- Richtungswechsel einer Römerstraße (auch um nur wenige Grad)
- Materialentnahmegruben oder -gräben sind vorhanden/nicht vorhanden bzw. wechseln auf eine andere Straßenseite
Wechsel in Geologie und Landnutzung können auch einen Unterabschnittswechsel bedingen:
- Sumpf, Wald, Wiese, Ackerfläche
- altes Siedlungsgebiet (z. B. im 19. Jahrhundert)
Variante/Linienführung: Ein Unterabschnitt kann über die Nutzungszeit mehrere Varianten des Verlaufs gehabt haben. Sie werden durch ein Nummernzeichen gefolgt von einer Zahl ausgedruckt:
- DE.09.179.001.5.3#1.Gauting-Heinrichshofen ist die Variante 1 von Unterabschnitt 3
- DE.09.179.001.5.3#2.Gauting-Heinrichshofen ist die Variante 2 von Unterabschnitt 3
Varianten kann es auch bei Strecken und Abschnitten geben.
Hohlwegbündel können zu einem Abschnitt zusammengefaßt werden. Die einzelnen erhaltenen Hohlweg müssen nicht als separate Abschnittsvarianten erfaßt werden.
<Streckenname>
Der optionale Streckenname muß eindeutig sein für eine Strecke. Er dient nicht als Klammer für mehrere Strecken. Ein Streckenname darf keine Leerzeichen enthalten.
Beispiel: „Via-Claudia-Augusta“ ist kein möglicher Streckenname, da diese Römerstraße aus mehreren Strecken besteht, die jeweils eigene eindeutige Streckennamen haben müssen.
Mehrere Strecken, Abschnitte, Unterabschnitte
Gelegentlich überdeckt ein Objekt mehrere Strecken, Abschnitte oder Unterabschnitte.
Beispielsweise zeigt ein Luftbild drei Abschnitte eines Altweges.
In diesem Fall können die Nummern in eckigen Klammern angegeben werden, in denen die einzelnen Strecken, Abschnitts- und Unterabschnittsnummern kommagetrennt aufgezählt werden.
Beispiel: DE.09.179.001.[5.3,6.1,6.2]
Also: In der 1. Strecke des Landkreises 179 („Fürstenfeldbruck“) des Bundeslandes 09 („Bayern“) im Land „DE“ (Deutschland)
im 5. Abschnitt der 3. Unterabschnitt und
im 6. Abschnitt der 1. Unterabschnitt und
im 6. Abschnitt der 2. Unterabschnitt
Teilen eines Objekts
Es kann vorkommen, daß man nachträglich eine Strecke, einen Abschnitt oder einen Unterabschnitt teilen muß. Allerdings wurde der Bezeichner des ursprünglichen Abschnitts bereits verwendet (als Dateiname, in Veröffentlichungen etc.).
Daher markiert der federführende Landkreis den ursprünglichen Abschnitt in seiner Liste als „nicht mehr gültig“. Statt dessen fügt er zwei neue Abschnitte ein, bei denen die Nummerierung mit „-“ von der alten Nummer getrennt ist.
Die Unterabschnitte unter dem geteilten Abschnitt müssen aufgeteilt werden auf die neuen Abschnitte.
Beispiel: Bei DE.09.179.001.5.3 muß der Abschnitt 5 nachträglich geteilt werden in 2 Abschnitte. Das ergibt
DE.09.179.001.5-1.1 (Unterabschnitt 1 wird also dem neuen Abschnitt 5-1 zugeschlagen)
DE.09.179.001.5-2.2 (Unterabschnitt 2 wird also dem neuen Abschnitt 5-2 zugeschlagen)
DE.09.179.001.5-2.3 (Unterabschnitt 3 wird also dem neuen Abschnitt 5-2 zugeschlagen)
und der ursprüngliche Abschnitt DE.09.179.001.5 wird als „nicht mehr gültig“ markiert.
Auch DE.09.179.001.5-1.1 kann weiter unterteilt werden in
DE.09.179.001.5-1-1.1
DE.09.179.001.5-1-2.1
z. B. vom Statistischen Bundesamt mit dem Gemeindeverzeichnis. ↑

